_hkvo_aenderung PHILIPP Heizkostenermittlung | Heizkostenabrechnung - Messdienst - Betriebskostenabrechnung - Ostsachsen, Dresden-Nord, Landkreis Bautzen-Süd

Heizkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung
Messtechnik für Wärme und Wasser

Heizkostenverordnung

Hinweise zur Veränderung der Heizkostenverordnung

Die Veränderung der Heizkostenverordnung (kurz HKVO) von 2021 zielen auf die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.

Mit Veränderung der Heizkostenverordnung von 2009 wurde die Berechnung der Energiemenge für Warmwasser durch einen Wärmezähler vorgeschrieben. Die Bestimmung gilt ab dem 31.12.2013 für Objekte, bei denen die zentrale Warmwasserversorgung mit der zentralen Wärmeversorgung verbunden ist. Betroffen sind demnach Heizkessel für Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und feste Brennstoffe. Nicht betroffen sind Objekte, bei denen die Erwärmung des Warmwassers über Pufferspeicher bzw. mit Solarunterstützung erfolgt.
Weiterhin entfällt die Einbaupflicht, wenn „die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden kann“. Dann „kann sie nach § 9 Abs. 2 der HKVO bestimmt werden.“
Das ist der Fall, wenn die Einbaukosten höher liegen als die zu erwartende Einsparung der Heizenergie innerhalb von 10 Jahren. Leider gibt es hierzu keine genauen Angaben.
 

Betrachtung aus messtechnischer Sicht

Entsprechend der Vorschriften der HKVO ist ein Wärmezähler ausreichend, welcher die Wärmemenge am Boiler erfassen soll. Aus messtechnischer Sicht empfiehlt sich jedoch der Einbau von zwei Wärmezählern: ein Wärmezähler zur Messung der Heizenergie und ein Wärmezähler zur Messung der Wärmemenge für das Warmwasser. Nur so lassen sich die Verluste der Energieerzeugung und -verteilung korrekt zuordnen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass beim Einbau von zwei Wärmezählern die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
 

Betrachtung aus Sicht des Gesetzgebers

Mit dem Einbau eines Wärmezählers schaffen Sie die Voraussetzungen für eine rechtskonforme Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die messtechnische Sinnhaftigkeit wurde hier jedoch nicht betrachtet.


Installation der Wärmezähler und der Einbausätze

Die Montage des Wärmezählers erfolgt in einen Einbausatz, welcher vorab im Leitungssystem (Vorlauf und Rücklauf) zwischen Kessel und Warmwasserboiler installiert wird.
Die Montage des Einbausatzes sollte durch den Eigentümer an eine Installationsfirma bzw. an die entsprechende Wartungsfirma in Auftrag gegeben werden.
Der Einbausatz (EBS) muss entsprechend der Boilergröße und der Größe des Wärmezählers ausgewählt werden. Die Größe des Wärmezählers (WMZ) ermittelt sich aus der Leistung der Pumpe, diese ist an deren Kennung ersichtlich.

Als Richtlinie gilt: Preis o. Einbau. EBS / WMZ
EBS 130mm für WW-Boiler bis 400l für WMZ Qn 2,5 Ultraschall 53,55 € / 245,00€
EBS 260mm für WW-Boiler 400 bis 700l für WMZ Qn 3,5 102,35€ / a.A.
EBS 260mm für WW-Boiler 700 bis 1000l für WMZ Qn 6,0 102,35€ / a.A.

 

Wir - Ihr Messdienst Philipp Heizkostenermittlung - , beraten Sie dazu auch gern persönlich. In einzelnen Fällen können wir auch die Montage der EBS vornehmen. Als Wärmezähler bieten wir Ihnen gute Ultraschallzähler mit kurzen Rechenintervallen (2-4 Sekunden-Taktung). Diese werden für eine möglichst genaue Erfassung der Energiemenge benötigt, da der Speicher innerhalb sehr kurzer Zeit durch die Heizung erwärmt wird. Weiterhin können diese Zähler das Doppelte Ihrer genannten Durchflussleistung ohne mechanische Defekte verkraften. Die Wärmezähler können bei uns sowohl gekauft als auch gemietet werden.

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Thema Wärmezähler für Warmwasser

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