_hk PHILIPP Heizkostenermittlung | Heizkostenabrechnung - Messdienst - Betriebskostenabrechnung - Ostsachsen, Dresden-Nord, Landkreis Bautzen-Süd

Heizkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung
Messtechnik für Wärme und Wasser

Heizkostenabrechnung

Bei der Versorgung einer Liegenschaft entstehen Kosten.
Diese sollen von allen Nutzern, von einzelnen Nutzern oder von Gruppen von Nutzern getragen werden.
Diese Kosten sollen vollständig erfasst und so gerecht wie möglich verteilt werden. Das verhindert Ärger mit den Nutzern. Veränderungen,
z. B. durch den Wechsel von Nutzern, sind zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Verteilung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wir richten uns mit unseren
Abrechnungen der Heiz- und Warmwasserkosten

nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung.

Deren Ziel ist es:

  1. den Energieverbrauch zu senken um so einen Beitrag für die Umwelt zu leisten
  2. die Kosten des Verbrauchs für Heizung und Warmwasser gerecht aufzuteilen
  3. einen Anreiz zum Sparen bei den Heizkosten zu geben

Verbrauchsanalyse

Wir haben unsere Abrechnungsdienstleistung um die Verbrauchanalyse erweitert.

  • Der Verbrauch der Heiz- und Warmwasserkosten wird hierbei nach Nutzer und Gesamtverbrauch des Hauses tabellarisch aufgelistet. (siehe Beispiele)
  • Weiterhin bietet sie eine grafische Darstellung der Verbrauchsanalyse.
    Bei dieser kann man unter 2 Varianten wählen:
    • einmal im direkten Vergleich der Nutzeinheiten mit der Liegenschaft
      Beispiel
      (PDF)
      und
    • zum anderen einer Darstellung, bei der die Nutzer- und Liegenschaftsverbräuche jeweils einzeln für sich dargestellt werden.
      Beispiel (PDF)

Gemäß der Novellierung der Heizkostenverordnung wird in der HKVO §7 Abs.2 darauf hingewiesen, dass die Verbrauchsanalyse Bestandteil der umlagefähigen Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ist. Es heißt weiter in der HKVO §7 Abs. 2, dass „die Verbrauchsanalyse insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen 3 Jahre wiedergeben sollte". Für unsere Kunden bedeutet dies: die Kosten für die Verbrauchanalyse können in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Um eine sinnvolle Verbrauchsanalyse zu erhalten, sollte schon 3 Jahren zusammenhängend abgerechnet worden sein sein.

 

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