Heizkostenabrechnung |
Bei der Versorgung einer Liegenschaft
entstehen Kosten. Wir richten uns mit unseren Deren Ziel ist es:
Verbrauchsanalyse Wir haben unsere Abrechnungsdienstleistung um die Verbrauchanalyse erweitert.
Gemäß der Novellierung der Heizkostenverordnung wird in der HKVO §7 Abs.2 darauf hingewiesen, dass die Verbrauchsanalyse Bestandteil der umlagefähigen Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ist. Es heißt weiter in der HKVO §7 Abs. 2, dass „die Verbrauchsanalyse insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen 3 Jahre wiedergeben sollte". Für unsere Kunden bedeutet dies: die Kosten für die Verbrauchanalyse können in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Um eine sinnvolle Verbrauchsanalyse zu erhalten, sollte schon 3 Jahren zusammenhängend abgerechnet worden sein sein.
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