Willkommen | ||
|
||
Unser Leistungsangebot | ||
|
||
Umbau der ehemaligen Schule in Seifersdorf | ||
PHILIPP Heizkostenermittlung hat seine Büroräume in Seifersdorf direkt neben der "Siebenritterkirche". PHILIPP Heizkostenermittlung |
||
20 Jahre Philipp HKE | ||
Im September 2015 feierten wir 20-jähriges Firmenjubiläum! Alles begann mit dem Gewerbeschein 1995. Damals war ich, Jörg Philipp, noch für alle Anfragen und anstehenden Aufgaben, vom Ablesen der Messgeräte, Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung, Kundenberatung beim Kunden vor Ort oder im Büro bis hin zum Einbau neuester Messtechnik allein zuständig. Heute hat unser Unternehmen 4 Mitarbeiter und mit der Erfahrung des Teams ist auch die Produktpalette schrittweise und kontinuierlich gewachsen. Modernste Funk-Ablesegeräte, Online Datenübermittlung als auch altbewährte Betreuungen ganzer Wohneinheiten schätzen die zufriedenen Kunden im Rödertal. Als kleines Unternehmen kann man noch spezieller auf Kundenwünsche eingehen, als ein großes Unternehmen, bei dem die Zusammenarbeit nicht so persönlich erfolgen kann. Unsere Firma Philipp gewährleistet mit modernem Abrechnungssystem:
Auf Grund des immer weiter wachsenden Kundenstammes stößt seit Jahren unser Büro (ca. 28 m2 ) in Radeberg auf der Badstraße an seine Kapazitätsgrenzen. Jetzt investieren wir in ein eigenes Objekt in Seifersdorf und wenn die Umbauarbeiten weiterhin so planmäßig erfolgen, kann das Unternehmen bald in seine neuen Büroräume einziehen. Für die Kunden ändert sich nichts. |
||
Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen | ||
Am 11.05.2011 hat das Gesundheitsministerium die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet. |
||
Verbrauchsanalyse | ||
Wir haben unsere Abrechnungsdienstleistung um die Verbrauchanalyse erweitert.
Gemäß der Novellierung der Heizkostenverordnung wird in der HKVO §7 Abs.2 darauf hingewiesen, dass die Verbrauchsanalyse Bestandteil der umlagefähigen Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ist. Es heißt weiter in der HKVO §7 Abs. 2, dass „die Verbrauchsanalyse insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen 3 Jahre wiedergeben sollte". Für unsere Kunden bedeutet dies: die Kosten für die Verbrauchanalyse können in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Um eine sinnvolle Verbrauchsanalyse zu erhalten, sollte schon 3 Jahren zusammenhängend abgerechnet worden sein sein. |
||
Datenübermittlung per Internet | ||
Vereinfachung zum Ausfüllen der Kostenblätter und Nutzerliste für Hausverwalter und Eigentümer. Diese können jetzt per Internetportal direkt am Computer mit dem Internet-Browser ausgefüllt werden. >> Direktlink zur Dateneingabe >>
|