Messtechnik und Eichwartung |
Wir beraten Sie individuell zu allen Fragen zu Mess- und Erfassungsgeräte. Sie können die von uns installierten Messgeräte kaufen oder Selbverständlich übernehmen wir auch die Eichwartung Ihrer Geräte. Zähler wie Wärmemengenzähler (WMZ), Warmwasserzähler (WWZ) und Kaltwasserzähler (KWZ) gehören entsprechend Eichgesetz zu eichpflichtigen Messgeräten. Die Eichgültigeit von WMZ und WWZ beträgt 5 Jahre und der KWZ beträgt 6 Jahre. Vor Ablauf der Eichgültigkeit sind diese Zähler gegen neue geeichte Geräte auszutauschen. Dafür ist der Eigentümer oder Verwalter zuständig. Durch Nichtbeachtung des Eichgesetzes bzw. erfolgt die Abrechnung der Heizkosten mit ungeeichten Zählern, kann die Heizkostenabrechnung durch einen Mieter angefochten werden. Die mögliche rechtliche Konsequenz einer nicht fälligen Heizkosten- und Wasserabrechnung gehen zu Lasten des Eigentümers oder der Verwaltung. PHILIPP HKE als Abrechnungsunternehmen bietet Ihnen den Service zum Wechseln der Eichpflichtigen Messgeräte an. Der Service beinhaltet:
Weitere Informationen zu der Art der angebotenen Messtechnischen Geräte finden Sie auf den Seiten zur >>Technik.
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