Rauchmelder / Rauchwarnmelder |
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Umfassende Rauchmelderpflicht jetzt auch in Sachsen |
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Seit 2016 sind Rauchmelder in allen neu errichteten Wohngebäuden Pflicht. Bis zum 31.12.2023 müssen nun auch in Sachsen alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. |
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Grundlage bildet §47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen "Sächsische Bauordnung (SächsBO)" "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, .... Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. ... Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten ... sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten." PHILIPP Heizkostenermittlung übernimmt die Ausstattung mit Rauchmeldern für Sie. Dabei verbauen wir sowohl Rauchmelder mit als auch ohne Ferninspektion. |