Untersuchung |
des Trinkwassers auf Legionellen |
Veränderung in der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011.
Am 11.05.2011 hat das Gesundheitsministerium die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten Eigentümer mit zentraler Warmwasserbereitung werden demnach jährlich verpflichtet, eine Prüfung des Trinkwassers auf Legionellen (Legionella spec.) durchführen zu lassen. Beprobt werden müssen demnach Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern
Es besteht keine Beprobungspflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen bis 2 Wohneinheiten. >> Informationen zu Legionellen Lassen Sie Ihr Trinkwasser durch uns prüfen. Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot
für Ihre Liegenschaft. Wir haben einen Lehrgang zur Abnahme der Wasserproben zur Prüfung auf Legionellen (Legionella spec.) besucht und sind somit berechtigt, die Prüfung in Ihrem Auftrag durchzuführen und Ihnen die Abnahme und die Erstellung der Befunde aus einer Hand zukommen lassen. Wir können Ihnen die Probenentnahmeventile liefern. Der Nettopreis pro Probenentnahmeventil aus Rotguss beträgt ohne Einbau ca. 65,50 € Die Kosten, die mit der jährlichen Legionellenuntersuchung des Trinkwassers anfallen, können als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Sollte hierzu Bedarf sein, fordern Sie ein spezielles Angebot für Ihr Objekt an. Nutzen Sie dazu unser >> Anfrage-Formular . Der Einbau der Zapfstellen und des Einbausatzes für den Wärmezähler in den WW-Boiler sollte in einem Zug erfolgen, um Kosten zu sparen. Wir bietet an, die jährliche Untersuchungspflicht zu übernehmen. Dafür sind folgende Bausteine vorgesehen bzw. möglich:Technische Bestandsaufnahme und Dokumentation
Probeentnahme und Logistik
Prüfung und Bericht
Dokumentation und Kommunikation
|
Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot
für Ihre Liegenschaft. Nutzen Sie dazu unser >> Anfrage-Formular |