_tw PHILIPP Heizkostenermittlung | Heizkostenabrechnung - Messdienst - Betriebskostenabrechnung - Ostsachsen, Dresden-Nord, Landkreis Bautzen-Süd

Heizkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung
Messtechnik für Wärme und Wasser

Untersuchung
des Trinkwassers auf Legionellen
Veränderung in der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011.

Am 11.05.2011 hat das Gesundheitsministerium die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet.
Diese Änderung ist zum 01.11.2011 in Kraft getreten und beinhaltet die jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen.

Die meisten Eigentümer mit zentraler Warmwasserbereitung werden demnach jährlich verpflichtet, eine Prüfung des Trinkwassers auf Legionellen (Legionella spec.) durchführen zu lassen.

Beprobt werden müssen demnach Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern

  • mit einem Trinkwasserspeicher größer 400 Liter Inhalt
  • mit einem Leitungsvolumen (ohne Zirkulationsleitung) größer 3 Liter.

Es besteht keine Beprobungspflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen bis 2 Wohneinheiten.

>> Informationen zu Legionellen

Lassen Sie Ihr Trinkwasser durch uns prüfen.

Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Ihre Liegenschaft.
Nutzen Sie dazu unser >> Anfrage-Formular

Wir haben einen Lehrgang zur Abnahme der Wasserproben zur Prüfung auf Legionellen (Legionella spec.) besucht und sind somit berechtigt, die Prüfung in Ihrem Auftrag durchzuführen und Ihnen die Abnahme und die Erstellung der Befunde aus einer Hand zukommen lassen.
Zur Legionellenprüfung sollten spezielle Zapfstellen eingerichtet werden. Diese werden nach dem Warmwasserboiler in der Warmwasserleitung und in den Rücklauf der Zirkulation montiert.
Jeder Steigstrang muss am Ende beprobt werden (es ergeben sich dabei keine Veränderungen in den Wohnungen am Ende des Steigstrangs). Die Anzahl der Proben ergibt sich aus der Anzahl der Steigstränge und der Anzahl der Warmwasserboiler, entsprechend den technischen Regeln der Trinkwasserverordnung.

Wir können Ihnen die Probenentnahmeventile liefern. Der Nettopreis pro Probenentnahmeventil aus Rotguss beträgt ohne Einbau ca. 65,50 €
Für die Kosten zur Beprobung Ihrer Warmwasseranlage gibt es eine separate Preisliste

Die Kosten, die mit der jährlichen Legionellenuntersuchung des Trinkwassers anfallen, können als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.

Sollte hierzu Bedarf sein, fordern Sie ein spezielles Angebot für Ihr Objekt an. Nutzen Sie dazu unser >> Anfrage-Formular .

Der Einbau der Zapfstellen und des Einbausatzes für den Wärmezähler in den WW-Boiler sollte in einem Zug erfolgen, um Kosten zu sparen.

Wir bietet an, die jährliche Untersuchungspflicht zu übernehmen. Dafür sind folgende Bausteine vorgesehen bzw. möglich:

Technische Bestandsaufnahme und Dokumentation

  • Das Nachrüsten von notwendigen Probenahmeventilen, ggf. muss eine Sanitärfirma hinzugezogen werden
  • Eindeutige Kennzeichnung und Rückverfolgung jeder Entnahmestelle
  • Erstellung eines technischen Datenblattes

Probeentnahme und Logistik

  • Jährliche Probeentnahme durch zertifizierten Mitarbeiter Frist- und fachgerechte Logistik zu den akkreditierten Laboren
  • Mietergerechte Abwicklung
  • Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, deutschlandweit (d. h. in allen Bundesländern) Proben zu nehmen.

Prüfung und Bericht

  • Zentrale Kommunikation zwischen uns und einem akkreditierten Labor
  • Je nach Beauftragung Kommunikation zwischen Kunde, Labor und Gesundheitsamt

Dokumentation und Kommunikation

  • Ergebnisübermittlung an den Auftraggeber, das Gesundheitsamt und den Nutzer (je nach Beauftragung)
  • 10-jährige Archivierung

 

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Thema Wärmezähler für Warmwasser

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