Allgemeine Informationen | |
Abrechnen des Kaltwassers Bei der Abrechnung der Kaltwasser-/Abwasserkosten ist zu beachten, dass in den verrechneten Kaltwasserkosten das Kaltwasser für Warmwasser mit enthalten ist. Es handelt sich hierbei um eine addierte Summe des Wasserverbrauches über die Kaltwasser- und Warmwasserzähler. In der Heizkostenabrechnung werden nur die Kosten zur Erwärmung des Wassers ausgewiesen. Kosten des Kaltwassers Grundlage für die Abrechnung des Kaltwassers ist die Rechnungslegung
des Versorgungsunternehmens für den Hauptzähler. Der Wasserversorger
ermittelt seine Kosten über einen Hauswasserzähler nach seinem
gültigen Tarif. Die Umlage auf die Mieter erfolgt nach der Summierung
der Wohnungszähler, dem jeweiligen Verbrauch von Kalt- und Warmwasser
des einzelnen Mieters in Kubikmetern. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung
ergibt sich der Preis eines Kubikmeters Wasser aus der Formel: |
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Gesamtkosten in der Abrechnungsperiode des Hauswasserzählers | = €/m³ |
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Summe des Verbrauchs aller Wohnungswasserzähler | |
Wesentliche Ursachen:
Kaltverdunstung Heizkostenverteiler Die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip entsprechen der DIN EN 835. Zum Ausgleich der Verdunstung der Messflüssigkeit bei Raumtemperatur und nicht betriebenem Heizkörper befindet sich über dem Nullstrich der Skala eine Kaltverdunstungsvorgabe für mindestens 120 Tage bei einer Messflüssigkeitstemperatur von 20 ° C. Innerhalb von 12 Monaten wird diese Vorgabe im Zeitraum Mai bis September aufgebraucht. Aus der über die Wintermonate verbliebenen Restvorgabe werden ihren Ableseeinheiten ermittelt. Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Jahres wird diese Kaltverdunstung auf die jeweiligen Monate berechnet. Somit wird bei einer Zwischenablesung, innerhalb eines Jahres, jeweils eine Aufteilung dieser Kaltverdunstungsvorgabe zur Abrechnung der Heizkosten dem jeweiligen Nutzer zugerechnet bzw. abgezogen. Gerne beraten wir Sie bei Fragen: info@philipp-hke.de |
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