_info PHILIPP Heizkostenermittlung | Heizkostenabrechnung - Messdienst - Betriebskostenabrechnung - Ostsachsen, Dresden-Nord, Landkreis Bautzen-Süd

Heizkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung
Messtechnik für Wärme und Wasser

Allgemeine Informationen

Abrechnen des Kaltwassers

Bei der Abrechnung der Kaltwasser-/Abwasserkosten ist zu beachten, dass in den verrechneten Kaltwasserkosten das Kaltwasser für Warmwasser mit enthalten ist. Es handelt sich hierbei um eine addierte Summe des Wasserverbrauches über die Kaltwasser- und Warmwasserzähler. In der Heizkostenabrechnung werden nur die Kosten zur Erwärmung des Wassers ausgewiesen.

Kosten des Kaltwassers

Grundlage für die Abrechnung des Kaltwassers ist die Rechnungslegung des Versorgungsunternehmens für den Hauptzähler. Der Wasserversorger ermittelt seine Kosten über einen Hauswasserzähler nach seinem gültigen Tarif. Die Umlage auf die Mieter erfolgt nach der Summierung der Wohnungszähler, dem jeweiligen Verbrauch von Kalt- und Warmwasser des einzelnen Mieters in Kubikmetern. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung ergibt sich der Preis eines Kubikmeters Wasser aus der Formel:
 

Gesamtkosten in der Abrechnungsperiode des Hauswasserzählers = €/m³

Summe des Verbrauchs aller Wohnungswasserzähler

 
Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Versorgertarif. Er stellt lediglich einen rechnerischen Betrag dar und kann in jeder Abrechnungsperiode unterschiedlich sein.

Wesentliche Ursachen:

  • Wohnungs- und Hauswasserzähler werden nicht immer zeitgleich abgelesen.
  • Bei Geräteausfall oder Abwesenheit der Mieter wird der Verbrauch geschätzt.
  • Messdifferenzen einzelner Wasserzähler sind nach dem Eichgesetz zulässig.

Kaltverdunstung Heizkostenverteiler

Die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip entsprechen der DIN EN 835. Zum Ausgleich der Verdunstung der Messflüssigkeit bei Raumtemperatur und nicht betriebenem Heizkörper befindet sich über dem Nullstrich der Skala eine Kaltverdunstungsvorgabe für mindestens 120 Tage bei einer Messflüssigkeitstemperatur von 20 ° C. Innerhalb von 12 Monaten wird diese Vorgabe im Zeitraum Mai bis September aufgebraucht. Aus der über die Wintermonate verbliebenen Restvorgabe werden ihren Ableseeinheiten ermittelt. Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Jahres wird diese Kaltverdunstung auf die jeweiligen Monate berechnet. Somit wird bei einer Zwischenablesung, innerhalb eines Jahres, jeweils eine Aufteilung dieser Kaltverdunstungsvorgabe zur Abrechnung der Heizkosten dem jeweiligen Nutzer zugerechnet bzw. abgezogen.

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