Heizkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung
Messtechnik für Wärme und Wasser

Willkommen


PHILIPP
HEIZKOSTENERMITTLUNG
Ihr sächsisches Unternehmen
für die Abrechnung von Heiz-, und Warmwasserkosten
sowie weiterer Hausnebenkosten

 
 
Unser Leistungsangebot

 

Umbau der ehemaligen Schule in Seifersdorf

PHILIPP Heizkostenermittlung hat seine Büroräume in Seifersdorf direkt neben der "Siebenritterkirche".

PHILIPP Heizkostenermittlung
Kirchgasse 3
01454 Wachau OT Seifersdorf

Hier Impressionen von der Baustelle

20 Jahre Philipp HKE

Im September 2015 feierten wir 20-jähriges Firmenjubiläum!

Alles begann mit dem Gewerbeschein 1995. Damals war ich, Jörg Philipp, noch für alle Anfragen und anstehenden Aufgaben, vom Ablesen der Messgeräte, Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung, Kundenberatung beim Kunden vor Ort oder im Büro bis hin zum Einbau neuester Messtechnik allein zuständig. Heute hat unser Unternehmen 4 Mitarbeiter und mit der Erfahrung des Teams ist auch die Produktpalette schrittweise und kontinuierlich gewachsen. Modernste Funk-Ablesegeräte, Online Datenübermittlung als auch altbewährte Betreuungen ganzer Wohneinheiten schätzen die zufriedenen Kunden im Rödertal. Als kleines Unternehmen kann man noch spezieller auf Kundenwünsche eingehen, als ein großes Unternehmen, bei dem die Zusammenarbeit nicht so persönlich erfolgen kann.

Unsere Firma Philipp gewährleistet mit modernem Abrechnungssystem:

  • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Heizkostenverordnung und des Mietrechts
  • die Transparenz und Überschaubarkeit der Abrechnungen nicht nur für die Eigentümer / Verwalter sondern auch für die Mieter

Auf Grund des immer weiter wachsenden Kundenstammes stößt seit Jahren unser Büro (ca. 28 m2 ) in Radeberg auf der Badstraße an seine Kapazitätsgrenzen. Jetzt investieren wir in ein eigenes Objekt in Seifersdorf und wenn die Umbauarbeiten weiterhin so planmäßig erfolgen, kann das Unternehmen bald in seine neuen Büroräume einziehen.

Für die Kunden ändert sich nichts.
Unser professionelles Team steht Ihnen weiterhin und in gewohnter Weise bei Fragen rund um das Thema Heizkosten, Heizkostenermittlung, Messgeräte sowie zu neusten Ablesemöglichkeiten zur Verfügung.
 

Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen

Am 11.05.2011 hat das Gesundheitsministerium die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet.

>> Ob Ihre Liegenschaft betroffen ist, erfahren Sie hier >>

>> Informationen zu Legionellen >>
 

Verbrauchsanalyse

Wir haben unsere Abrechnungsdienstleistung um die Verbrauchanalyse erweitert.

  • Der Verbrauch der Heiz- und Warmwasserkosten wird hierbei nach Nutzer und Gesamtverbrauch des Hauses tabellarisch aufgelistet.
  • Weiterhin bietet sie eine grafische Darstellung der Verbrauchsanalyse. (siehe Beispiele)
    Bei dieser kann man unter 2 Varianten wählen:
    • einmal im direkten Vergleich der Nutzeinheiten mit der Liegenschaft
      Beispiel
      (PDF)
      und
    • zum anderen einer Darstellung, bei der die Nutzer- und Liegenschaftsverbräuche jeweils einzeln für sich dargestellt werden.
      Beispiel (PDF)

Gemäß der Novellierung der Heizkostenverordnung wird in der HKVO §7 Abs.2 darauf hingewiesen, dass die Verbrauchsanalyse Bestandteil der umlagefähigen Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ist. Es heißt weiter in der HKVO §7 Abs. 2, dass „die Verbrauchsanalyse insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen 3 Jahre wiedergeben sollte". Für unsere Kunden bedeutet dies: die Kosten für die Verbrauchanalyse können in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Um eine sinnvolle Verbrauchsanalyse zu erhalten, sollte schon 3 Jahren zusammenhängend abgerechnet worden sein sein.

Weitere Informationen zur Heizkostenabrechnung >>

 
Datenübermittlung per Internet

Vereinfachung zum Ausfüllen der Kostenblätter und Nutzerliste für Hausverwalter und Eigentümer. Diese können jetzt per Internetportal direkt am Computer mit dem Internet-Browser ausgefüllt werden.

>> Direktlink zur Dateneingabe >>

 

News & Infos

Rauchmelder-Pflicht

jetzt auch in Sachsen für alle Bestandsgebäude.

> Unser Angebot

Fragen dazu?
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Verdunster Heizmess

(ehemals Petters & Glauch):

Keine Neumontage möglich,
aber Wechsel der Röhrchen zur Ablesung

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Thema Wärmezähler für Warmwasser

> Hinweise zur Veränderung der Heizkostenverordnung