Heizkostenabrechnung | Betriebskostenabrechnung | Messtechnik für Wärme und Wasser

PHILIPP Heizkostenermittlung | Heizkostenabrechnung - Messdienst - Betriebskostenabrechnung - Ostsachsen, Dresden-Nord, Landkreis Bautzen-Süd

Rauchmelder / Rauchwarnmelder

Seit 31.12.2023 müssen in Sachsen alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.
Grundlage bildet §47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen "Sächsische Bauordnung (SächsBO)"

"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, .... Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. ... Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten ... sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten."

PHILIPP Heizkostenermittlung übernimmt die Ausstattung mit Rauchmeldern. Ebenso bieten wir die Wartung der Rauchmelder an.

Es kommen folgende Garäte zum Einsatz:

RWM

Hersteller: Ei Electronics

Rauchwarnmelder Ei650
Datenblatt zum Download als PDF

Ei6500-OMS
Datenblatt zum Download als PDF