Legionellen |
Was sind Legionellen? Legionellen sind gefährliche Bakterien, die beim Menschen die so genannte Legionärskrankheit auslösen können. Wie kann ich mich gegen Legionellen schützen? Prüfen Sie schnellstmöglich Ihr Trinkwasser auf Legionellen! So erhalten Sie beruhigende Gewissheit über die Qualität des Trinkwassers Ihrer Immobilie. Legionellen sterben bei Temperaturen über 60°C schneller ab. Aus Energiespargründen werden Warmwasserbehälter jedoch nur bei 55-60°C betrieben. Somit sind in den Stichleitungen, die von der Zirkulation wegführen, meistens geringere Temperaturen als 55°C vorhanden, wie auch in wenig benutzten Leitungsnetzen in den Wohnungen. Daher verfügen aktuelle Heizungen über eine so genannte "Legionellenschaltung", bei der die Heizung das Wasser z.B. ein mal pro Woche auf 70°C erwärmt und so sicheres Trinkwasser gewährleistet.
Wie gefährlich sind Legionellen wirklich? Die Legionärskrankheit tritt meist als schwere Lungenentzündung auf, die bei vorher gesunden Menschen in etwa 15% der Fälle zum Tode führt. Weitaus gefährlicher sind Legionellen jedoch bei immungeschwächten Menschen, wie beispielsweise Senioren oder Kleinkinder. Hier liegt die Sterblichkeitsrate bei über 70%. Wie kann man sich mit Legionellen infizieren? Legionellen breiten sich überall dort aus, wo zerstäubtes Wasser eingeatmet wird, also meist unter der Dusche oder beim Einsatz von Luftbefeuchtern. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt derzeit als unwahrscheinlich. Wer ist von der neuen Verordnung betroffen? Die Betreiber bzw. Inhaber einer Trinkwassererwärmungsanlage (Großanlage) sind verpflichtet, ihre Anlage auf Legionellen untersuchen zu lassen. Verwalter sollten im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung auf diese Pflicht hinweisen und entsprechende Beschlüsse der Eigentümer durchführen. Als Großanlagen gelten Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Dies betrifft alle Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage, in denen Wohnungen vermietet, entgeltlich zur Nutzung überlassen oder für sonstige gewerbliche Zwecke genutzt werden. In Deutschland sind das ca. 4 Mio Mehrfamilienhäuser. Wo wird die Probe genommen? Grundlage ist die DIN EN ISO 19458 sowie das DVGW-Arbeitsblatt W551, diese sehen in der Regel eine Entnahme an folgenden Stellen vor:
Was muss ich als Vermieter beachten? Großanlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiterhin sind jährlich Wasserproben nach DIN EN ISO 19458 zu nehmen und das Ergebnis ist innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Darüber hinaus ist das Ergebnis den Nutzern unverzüglich zugänglich zu machen, z.B. durch einen Hausaushang oder ein direktes Anschreiben. Anschließend ist das Ergebnis zehn Jahre zu archivieren. Welche Vorbereitungen sind notwendig? Bei vielen Trinkwasseranlagen müssen erst einmal die notwendigen Probenahmeventile nachgerüstet werden. Weiterhin darf die Probe nur durch einen zertifizierten Probenehmer entnommen werden. Die Probestelle ist vorher thermisch oder chemisch zu desinfizieren. Anschließend muss die Probe kurzfristig an ein akkreditiertes Labor zur Untersuchung geliefert werden, wo die Probe umgehend verarbeitet und zehn Tage bei 36°C in einem Klimaschrank gelagert wird. Danach wird das Ergebnis ausgewertet. Wenn ein Mangel auftritt Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml Wasser erreicht bzw. überschritten, sind weitere Maßnahmen erforderlich (sogenannte weitergehende Untersuchungen). Unter Umständen ist eine thermische oder chemische Desinfektion in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt durchzuführen oder auch eine Sanierung der Anlage erforderlich, um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen. So können wir Sie entlasten:
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